Fachkundige Gutachten, Planungen und Beratung

Gerne unterstützen wir Sie bei der umweltfachlichen Realisierung Ihrer Projekte durch unsere Umweltplanung. Wir erstellen fundierte Gutachten als Grundlage für Genehmigungsverfahren und unterstützen Sie bei der Einhaltung naturschutzrechtlicher Vorgaben. Die Gutachten der Umweltplanung sind ein wichtiger Bestandteil für die Realisierung von Vorhaben im Rahmen von Genehmigungsverfahren und Bauleitplanung. Dabei stützen wir uns auf wichtige gesetzliche Grundlagen wie

  • die Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG – Vermeidung, Minderung oder Kompensation von Umweltauswirkungen,
  • der § 34 BNatSchG – Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten in Vogelschutz- oder FFH-Gebieten sowie
  • das Umweltverträglichkeitsprüfgesetz (UVPG) – Analyse erheblicher Umweltauswirkungen.

Durch eine frühzeitige Untersuchung identifizieren wir potenzielle Umweltauswirkungen und entwickeln Maßnahmen, um diese zu vermeiden, zu mindern oder auszugleichen. So schaffen wir die Grundlage für nachhaltige und rechtssichere Projekte.

Auszug aus unserem Leistungsportfolio

Der LBP bzw. FN umfasst eine Bestandsaufnahme und Bewertung der aktuellen Situation am Projektstandort, beschreibt mögliche Auswirkungen auf Natur und Umwelt und zeigt Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung oder zum Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen durch das Vorhaben. Für eine fundierte Einschätzung werden auch die Ergebnisse anderer Berichte und Prüfungen einbezogen.

Für Projekte, die einer naturschutzrechtlichen Einzelgenehmigungen unterliegen, wird die Situation vor und nach einem Eingriff auf Grundlage der jeweiligen Kompensationsverordnung bilanziert. Bei einer negativen Bilanz werden entsprechende Ausgleichsmaßnahmen oder Ersatzgeldzahlungen vorgeschlagen.

Im Rahmen des ASB wird geprüft, inwieweit ein Vorhaben negative Auswirkungen auf Arten des Anhangs IV der FFH-RL, europäische Vogelarten oder Verantwortungsarten nach § 54 Abs. 2 BNatSchG hat. Diese Prüfung stellt sicher, dass während der Umsetzung von Projekten keine Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG verletzt werden.
Flora-Fauna-Gutachten beschreiben den aktuellen Bestand an Flora und Fauna im Vorhabengebiet und basieren auf umfangreichen Erfassungen. Dieses Gutachten dient in der Regel als Grundlage für die weitere Planung eines Vorhabens sowie für LBP und ASB. Es hilft sicherzustellen, dass im Planungsprozess potenzielle negative Auswirkungen auf Flora und Fauna minimiert werden.
Bei Projekten, die in oder in der Nähe eines FFH- oder Vogelschutzgebietes liegen, muss überprüft werden, ob das Vorhaben möglicherweise erhebliche Beeinträchtigungen der geschützten Arten, Lebensräume und ihren Erhaltungszustand verursachen kann. Diese Prüfung erfolgt in der Regel im Rahmen einer FFH-Vorprüfung. Falls erhebliche Beeinträchtigungen nicht sicher ausgeschlossen werden können, ist eine ausführliche FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) erforderlich.

Im Rahmen der Bauleitplanung ist zu prüfen, welche Auswirkungen die Ausweisung eines Gebietes für eine bestimmte Flächennutzung auf Mensch und Umwelt hat. Der Umweltbericht dient dazu, diese Auswirkungen systematisch zu erfassen und dazustellen. Zu dem müssen Maßnahmen aufgezeigt werden, mit denen negative Umweltauswirkungen vermieden, vermindert oder ausgeglichen werden können.

Bei UVP-pflichtigen Vorhaben wird im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung ermittelt, beschrieben und bewertet, welche Auswirkungen das Vorhabens auf Mensch und Umwelt hat. Falls unklar ist, ob eine UVP erforderlich ist, erfolgt zunächst eine UVP-Vorprüfung, um die UVP-Pflicht festzustellen.

Referenzen im Bereich Umweltplanung